Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Veranstaltungsservice Mark Neumann
Gültig ab 01.05.2022(damit werden vorherige AGB’s unwirksam)
Inhaber:
Veranstaltungsservice Mark Neumann
Weststraße 6
47626 Kevelaer
USt-IdNr. DE239370925
St.Nr. 113/5121/0722
Tel.: 02832 9309906
Fax: 02832 899984
eMail: info@vsneumann.de
§ 1 Allgemeines
Diese nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Veranstaltungsservice Mark Neumann. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diese eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugeordnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingung sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Als Tag der Leistungsnutzung ist der Tag bestimmt, für den der Vertrag abgeschlossen wird. Mündliche Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn sie vom Veranstaltungsservice Mark Neumann schriftlich bestätigt werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Soweit der Veranstaltungsservice Mark Neumann mit einem Auftraggeber oder Auftragnehmer in fortlaufender Geschäftsverbindung steht, gelten diese Bedingungen für jeden einzelnen Auftrag, auch dann, wenn die Bedingungen nicht jeder einzelnen Auftragsbestätigung ausdrücklich beigelegt sind oder auf sie Bezug genommen wird.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote sind — wenn im Angebotstext nicht anders genannt — freibleibend. Preise verstehen sich generell — wenn nicht anders beschrieben — zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Leistungsdatum. Wenn sich nach Auftragserteilung die Tariflöhne und/oder allgemeinen Kosten erhöhen oder andere von uns nicht zu vertretene Umstände, behalten wir uns eine Preisangleichung in Höhe der Mehrkosten vor. Mit der Auftragsbestätigung erklärt der Kunde sich verbindlich, die beauftragten Leistungen entgegenzunehmen und entsprechend des Auftrages seine Leistung gegenüber dem Veranstaltungsservice Mark Neumann zu erbringen. Der Vertrag wird ausschließlich am Standort 47626 Kevelaer-Winnekendonk geschlossen und vom Veranstaltungsservice Mark Neumann schriftlich bestätigt. Dies gilt auch bei elektronisch ausgeführter Angebotsannahme durch den Auftragnehmer. Es wird ausdrücklich durch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart, dass die Regelungen und Verfahren des s.g. „fliegendes Gerichtsstandes“ keine Anwendung finden.
§ 3 Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (für Waren)
Sofern Sie als Verbraucher handeln, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Diese Widerrufsbelehrung übermitteln wir Ihnen nochmals gesondert in Textform. Die Frist beginnt an dem Tag, nach dem Sie die Ware und die Widerrufsbelehrung in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:
Veranstaltungsservice Mark Neumann ; Weststraße 6 ; 47626 Kevelaer
USt-IdNr. DE239370925 ; Tel.:02832 9309906 ; e-mail: info@vsneumann.de
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – oder die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware zurückzuführen ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Zahlung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. Ende der Widerrufsbelehrung.
§ 4 Rücktrittsrecht vom Vertrag
Wesentliche Verschlechterungen in der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers berechtigen den Veranstaltungsservice Mark Neumann, Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Täuschung durch z.B. Angabe falscher Adressdaten ist der Veranstaltungsservice Mark Neumann berechtigt, vom Vertrag sofort zurückzutreten.
Ein Vertrag oder Auftrag kann vor Nutzung der Leistung nur durch höhere Gewalt ohne Anspruch auf gegenseitige Gegenleistung aufgehoben werden. Wetterereignisse, die bekannt oder anzunehmen sind, sind hiervon ausgeschlossen. Nicht als höhere Gewalt zu bewerten sind zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannte, angedrohte oder vorhersehbare Kriegshandlungen oder kriegsähnliche Handlungen im In- und Ausland.
Bei Vertragsrücktritt ist vom Auftraggeber eine Ausfallpauschale wie folgt an den Veranstaltungsservice Mark Neumann zu entrichten:
- Bühnen und Bühnendächer,: 25% der vereinbarten Netto-Summe zzgl. MwSt. ab verbindlicher Beauftragung,
danach und für anderes Mietmaterial / Dienstleistungen: - bis 90 Tage vor Leistungsnutzung: 25% der vereinbarten Netto-Summer zzgl. MwSt.
- bis 30 Tage vor Leistungsnutzung: 50% der vereinbarten Netto-Summer zzgl. MwSt.;
- bis 14 Tage vor Leistungsnutzung: 100% der vereinbarten Netto-Summer zzgl. MwSt.
Wird eine Veranstaltung auf Grund von nicht vorhersehbaren gesetzlichen Bestimmungen oder Anordnungen untersagt so entfällt die Ausfallpauschale. Der Auftraggeber ist dann verpflichtet den Veranstaltungsservice Mark Neumann dahingehend zu unterstützen, dass der Umsatzausfall, den der Gesetzgeber oder die Behörde zu verantworten hat, als Schadenersatz gegenüber den entsprechenden Behörden geltend gemacht werden kann.
§ 5 Haftung
Der Veranstaltungsservice Mark Neumann kann bei Ausfall von Geräten oder Personal vor, nach oder während der Leistungsnutzung nicht haftbar gemacht werden, außer es kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Diese ist rechtskräftig nachzuweisen. Bei Ausfall von Geräten oder Personal ist der Veranstaltungsservice Mark Neumann verpflichtet geeigneten oder ähnlichen Ersatz für die angebotene Dienstleistung zu finden und entsprechend einzusetzen. Dabei ist der Sachverhalt auf Zumutbarkeit und Verhältnissmäßigkeit zu prüfen. Aus einem Ausfall den der Veranstaltungsservice Mark Neumann nicht zu verantworten hat, kann der Auftraggeber keinen Schadenersatz stellen. Rechtsansprüche Dritter können nur gegenüber dem Auftraggeber, nicht aber gegenüber dem Veranstaltungsservice Mark Neumann geltend gemacht werden. Ist ein Ausfall von Geräten oder Personal vor Leistungsnutzung bekannt, ist der Veranstaltungsservice Mark Neumann verpflichtet den Auftragnehmer ohne Verzug in Kenntnis zu setzen.
§ 6 Haftungsbeschränkungen
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden oder anderer Dritter.
§ 7 Vermietung
Equipment, das beim Veranstaltungsservice Mark Neumann gemietet wird, bleibt im alleinigen Eigentum des Veranstaltungsservice Mark Neumann. Der Mieter verpflichtet sich zum ordentlichen, ausschließlich zweckmäßigem und sachgerechten Umgang mit dem gemieteten Equipment. Beschädigungen und/oder Defekte sind dem Veranstaltungsservice Mark Neumann ohne Verzug mitzuteilen. Bei Beschädigung oder Diebstahl haftet der Mieter für das von ihm gemietete Equipment. Das Material ist in einem gereinigten Zustand dem Veranstaltungsservice Mark Neumann zurückzugeben. Das Material wird funktionsfähig dem Mieter übergeben. Der Mieter hat selbständig einen Funktionstest vor der Veranstaltung durchzuführen. Der Mieter ist nach Übergabe des Equipments für die Sicherheit von Mensch und Material verantwortlich. Treten Fehler nach Übergabe des Equipments auf, so gelten diese als vorher nicht gewesen. Der Mieter hat sich davon zu überzeugen, dass sich das Material in vorschriftsgerechtem Zustand befindet, und darf nur dann das Equipment in Betrieb nehmen. Der Veranstaltungsservice Mark Neumann haftet nur bei vorsätzlicher oder grober Fahrlässigkeit. Der Veranstaltungsservice Mark Neumann behält sich vor, zurückgegebenes Equipment bis zu 48h nach Rückgabe auf Mängel zu prüfen, und Beschädigungen dem Mieter in Rechnung zu stellen. Der Mieter hat allerdings das Recht auf eine sofortige Prüfung bei Rückgabe des Equipments.
§ 8 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Geldern. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.